Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ist eine gesetzliche Unfallversicherung für die landwirtschaftliche Branche in Deutschland. Sie ist eine Sozialversicherungseinrichtung und gehört zum Bereich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Die LBG ist für die Prävention und Rehabilitation landwirtschaftlicher Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, Reha-Maßnahmen sowie Rentenleistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.
Zu den versicherten Personen gehören landwirtschaftliche Unternehmer, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und deren Beschäftigte. Auch ehrenamtlich Tätige in der Landwirtschaft können in der Regel versichert werden.
Die LBG bietet ihren Mitgliedern auch verschiedene Dienstleistungen an, wie beispielsweise Sicherheitsberatungen, Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen.
Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden von den landwirtschaftlichen Betrieben aufgrund der Lohnsumme der Beschäftigten berechnet. Die genaue Beitragshöhe richtet sich nach dem individuellen Gefahrenpotential des Betriebs und ist in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaftsverordnung festgelegt.
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gehört zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die insgesamt für die gesetzliche Unfallversicherung in verschiedenen Branchen zuständig ist.
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